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   VG Bayreuth, 21.12.2020 - B 6 E 20.1334   

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https://dejure.org/2020,48298
VG Bayreuth, 21.12.2020 - B 6 E 20.1334 (https://dejure.org/2020,48298)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 21.12.2020 - B 6 E 20.1334 (https://dejure.org/2020,48298)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 21. Dezember 2020 - B 6 E 20.1334 (https://dejure.org/2020,48298)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2020 - B 6 E 20.1334
    Selbst wenn man dies als nicht ausreichend ansehen würde, sei doch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Az.: 1 C 34.18 zu schließen, dass die Antragstellerin nunmehr zumindest einen Anspruch auf Erteilung einer Verfahrensduldung habe.

    Die Kammer hat hierbei den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 25b AufenthG aufgestellten Grundsatz, dass für den Duldungsstatus nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Zeitpunkt der Erteilung, im gerichtlichen Verfahren mithin der allgemein maßgebliche Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz maßgeblich ist (BVerwG, U. v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - NVwZ 2020, 1044 Rn. 23), auf § 25a AufenthG übertragen.

    2.2.3 Auch die vom Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 C 34/18) führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Im zitierten Urteil wird vielmehr ausgeführt, dass durch eine Verfahrensduldung die Voraussetzungen eines Anspruches für die Dauer des gerichtlichen Verfahrens aufrechterhalten werden sollen (BVerwG, U.v. 18.12.19 - 1 C 34/18 - juris, Rn. 30).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 6 S 10.20

    Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes gegen

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2020 - B 6 E 20.1334
    In der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 08.09.2020 - 19 CE 20.1742 - Rn. 11 ff. d. Beschlussabdrucks) sowie weiterer Obergerichte (vgl. OVG Berlin-Bbg., B.v. 04.03.2020 - OVG 6 S 10/20 - BeckRS 2020, 3241 Rn. 9) wird dieser Ansatz geteilt.
  • VGH Bayern, 07.06.2019 - 19 CE 18.1597

    Kein Anspruch auf vorläufige Aussetzung der Abschiebung bis zur rechtskräftigen

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2020 - B 6 E 20.1334
    Grundsätzlich kann vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung eines Verfahrens zur Erteilung eines Aufenthaltstitels bei einer Einreise ohne das erforderliche Visum jedoch nur dann gewährt werden, wenn keine Zweifel am Anspruch auf die Titelerteilung oder der Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens bestehen und keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen können (BayVGH, B.v. 07.06.2019 - 19 CE 18.1597 - BeckRS 2019, 12015 Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 13.07.2020 - B 6 E 20.490

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "geduldet" iSd §

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2020 - B 6 E 20.1334
    Wie die Kammer bereits mehrfach entschieden hat (vgl. etwa B.v. 13.07.2020 - B 6 E 20.490), ist in zeitlicher Hinsicht insofern auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bzw., wenn eine solche nicht stattfindet, auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen.
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